Bewertung Brancher (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Brancher in Lindenackerweg 4, 3506 Grosshöchstetten wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Brancher
Als etablierte Bauunternehmung im Grossraum Grosshöchstetten und Umgebung, bieten wir nebst den üblichen Bauleistungen viele Spezial-Dienstleistungen an.
Ein hoch motiviertes Team von zur Zeit 30 qualifizierten Baufachleuten ist bestrebt, alle Aufträge zur vollsten Zufriedenheit der Kundschaft auszuführen. Wir legen grossen Wert auf enge Zusammenarbeit mit Planern, Bauherren und der öffentlichen Hand.
Wir pflegen eine offene Firmenkultur, die Raum für Selbstverantwortung bietet. Arbeitssicherheit und Umweltschutz werden bei uns GROSS geschrieben. Als Tochtergesellschaft der Firma Stämpfli-Bau Holding AG, mit dem Motto „gemeinsam stark“, erfüllen wir alle Ihre Aufträge rasch, prompt und zuverlässig.