Bewertung Stiftung MBF
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung MBF in Münchwilerstrasse 61, 4332 Stein wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung MBF
Die Stiftung MBF ist ein privatrechtliches soziales Unternehmen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Sie bietet diesen, unter Berücksichtigung ihrer agogischen und pädagogischen Grundhaltung, vielfältige und den Bedarfen angepasste Schul-, Eingliederungs-, Arbeits-, Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Wohnplätze sowie eine angemessene Begleitung in lebenspraktischen und gesundheitlichen Bereichen an. Im Auftrag der Invalidenversicherung (IV) führen wir Integrations- und berufliche Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch.
Die Stiftung deckt den Bedarf der Region Fricktal und der angrenzenden Gemeinden ab. Sie wird sozialpädagogisch und betriebswirtschaftlich geführt, erfüllt die Auflagen und Richtlinien des Betreuungsgesetzes und ist vom Kanton Aargau als wichtiger Leistungserbringer anerkannt.