Bewertung Moscheeverein Dübendorf
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Moscheeverein Dübendorf in Dübendorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Moscheeverein Dübendorf
Der Verein verfolgt und bezweckt den Betrieb eines Versammlungsraums an folgender Adresse: Im Schörli 25, 8600 Dübendorf. Folgende Leitgedanken und Ziele stehen im Vordergrund: Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Zusammenführung von muslimischen Bürgern; Förderung und Aufbau des zwischenmenschlichen Dialogs; Schaffung einer Plattform für deutschsprachige Muslime; Abhalten von muslimischen Gottesdiensten; Förderung des Ansehens der muslimischen Gesellschaft; Förderung der Bildung der Vereinsmitglieder und Besucher, um ein besseres Leben in der schweizerischen Gesellschaft zu ermöglichen; Zum Erreichen dieser Ziele werden Veranstaltungen, Kurse und andere zweckdienliche Aktivitäten periodisch oder je nach Bedarf organisiert, je nach Ermessen auch gegen angemessene Kostenbeteiligung; Wenn es den Erfordernissen der Vereinszwecke dienlich ist, kann der Verein Räumlichkeiten und Liegenschaften mieten, kaufen oder auch erbauen lassen; Mittelbeschaffung durch den Verkauf von zweckgebundenen Waren (z. B. Literatur, religiöse Bedarfsgüter, Lebensmittel) sowie durch den Betrieb einer Cafeteria zur Förderung der Gemeinschaft; Verpflegung von Mitgliedern und Besuchern im Rahmen von Vereinsaktivitäten sowie zur Förderung der Gastfreundschaft und des gesellschaftlichen Austausches; Gewährung von vorübergehender, unentgeltlicher Beherbergung im Rahmen religiöser Praktiken oder im Sinne der Gastfreundschaft, sofern die behördlichen Auflagen erfüllt sind; Wenn es den Erfordernissen der Vereinszwecke dienlich ist, kann der Verein entsprechende Personen temporär oder auf Dauer anstellen und entlöhnen; Unterstützung anderer Vereine, Organisationen oder Veranstaltungen, die gleichen oder ähnlichen Zwecken dienen; Gewährung von finanzieller Unterstützung oder zinslosen Darlehen an Institutionen mit ähnlicher Zwecksetzung im Sinne der solidarischen Zusammenarbeit; Unterstützung von bedürftigen Privatpersonen oder Hilfswerken für humanitäre Zwecke; Der Verein ist politisch neutral und unterstützt weder politische Aktivitäten noch Lobbyismus; Der Verein ist ein unabhängiger Verein und fördert die seelische und kulturelle Entwicklung im Rahmen der gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten.









