Bewertung Imagination GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Imagination GmbH in Domleschg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Imagination GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Handel mit Waren, Rechten und Immaterialgütern aller Art im In- und Ausland in den Bereichen Medien, Kommunikation, Werbung, Verlagswesen, Informatik, Technologie, Immobilien und Finanzen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke sowie Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern, Finanzierungen an Konzern- oder Drittgesellschaften gewähren oder aufnehmen, Sicherheiten für eigene und fremde Verbindlichkeiten stellen sowie alle Geschäfte tätigen, die mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen oder diesen zu fördern geeignet sind. Bewilligungspflichtige Tätigkeiten werden nur unter Vorbehalt der jeweils erforderlichen Bewilligungen ausgeübt.









