Bewertung GENTIS Partners AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für GENTIS Partners AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über GENTIS Partners AG
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Erbringung von Beratungs- und ähnlichen Dienstleistungen im Bereich des Asset Managements, mit Ausnahme von Dienstleistungen, für die eine Bewilligung erforderlich ist. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere an Unternehmen, die im Finanz- und Investmentsektor tätig sind, erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft darf Rechte an geistigem Eigentum, Liegenschaften und Finanzinstrumente in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten und veräussern, soweit dies dem Zweck der Gesellschaft dient. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Massnahmen ergreifen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder zu dessen Förderung geeignet sind. Die Gesellschaft darf Konzerngesellschaften, Darlehen und andere Finanzierungen gewähren sowie Bürgschaften und andere Sicherheiten für deren Verpflichtungen leisten, mit oder ohne Gegenleistung, soweit diese Tätigkeiten dem Zweck der Gesellschaft dienen und mit den für die Gesellschaft als reguliertes Finanzinstitut geltenden Anforderungen vereinbar sind.









