Bewertung Les Belles Pierres GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Les Belles Pierres GmbH in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Les Belles Pierres GmbH
Hauptzweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere im Immobilienbereich (Holdinggesellschaft). Darüber hinaus bezweckt die Gesellschaft die Anlage des eigenen Kapitals, den Kauf, den Verkauf sowie die Erbringung von Marketing-, Werbe-, Projektmanagement-, Überwachungs-, Makler- und Netzwerkdienstleistungen im Immobilienbereich. Die eigentlichen Immobilieninvestitionen und das Handelsgeschäft beschränken sich ausschliesslich auf Grundstücke im Ausland. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung alle kommerziellen oder beweglichen Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann in der Schweiz Grundstücke erwerben, sofern diese ausschliesslich als Betriebsstätte für den eigenen geschäftlichen Gebrauch dienen (gemäss BewG). Die Gesellschaft kann zudem Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.









