Bewertung Beergarden Holding AG
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Beergarden Holding AG in Andermatt wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Beergarden Holding AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Verwertung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, direkt oder indirekt, insbesondere im Bereich von Bierbrauereien, Biergärten und Hospitality. Die Gesellschaft bezweckt sodann die Vermittlung und Finanzierung aller damit zusammenhängenden Geschäfte sowie Tätigkeiten aller Art im Finanzierungsbereich (Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für verbundene Unternehmen und Dritte eingehen), jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bedürfen. Die Gesellschaft bezweckt auch die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung sämtlicher mit einer Holdinggesellschaft verbundenen Funktionen, namentlich zentrale Management- und Verwaltungsdienstleistungen, Controlling, Finanzierung, strategische Führung, und sie stellt die Infrastruktur gegen Verrechnung zur Verfügung. Die Gesellschaft bezweckt weiter den Erwerb, das Halten, Verwalten, Nutzen, Belasten, Verwerten und Veräussern von Marken, Urheberrechten, Designs, Patenten, Know-how, Lizenzen und ganz allgemein von Immaterialgüterrechten und immateriellen Rechten jeder Art, insbesondere soweit sie mit den Hauptzwecken der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Rechtshandlungen vornehmen und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern, unter Ausschluss aller Geschäfte, die gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien, Bürgschaften und Sicherheiten aller Art für verbundene Unternehmen und Dritte stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser Gesellschaften absichern oder garantieren.









