Bewertung Bernina Initiative Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bernina Initiative Stiftung in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bernina Initiative Stiftung
Die Bernina Initiative Stiftung bezweckt die Unterstützung von Arbeiten und Initiativen in der Schweiz und im Ausland, die zum Wohlergehen heutiger und zukünftiger Generationen beitragen und die Verbundenheit allen Lebens berücksichtigen. Die Stiftung kann Projekte und Initiativen fördern, die: den Schutz und die Wiederherstellung der natürlichen Umwelt sowie die Bewahrung kultureller und biologischer Vielfalt unterstützen und dem Klimawandel entgegenwirken; Bildung, Gesundheit, gesellschaftlichen Zusammenhalt, kulturelles Schaffen und Menschenrechte stärken; die Wohlfahrt von Gemeinschaften und Chancengleichheit von Einzelnen fördern. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Stiftung Projekte und Initiativen insbesondere in den Bereichen Umwelt, Soziales, Kultur und Bildung finanziell unterstützen. Sie Stiftung hat gemeinnützen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Die Stiftung ist dazu berechtigt, im Rahmen ihres Zwecks weitere Stiftungen in der Schweiz zu errichten und mit in- und ausländischen Institutionen gemeinsame Projekte zu verfolgen. Sie ist zudem dazu berechtigt, andere in- und ausländische Rechtsträger zu gründen und Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Rechtsträgern zu erwerben und zu halten. Der Stifter behält sich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zu Änderungen des Zweckes vor, mit der Ausnahme, dass der Stifter und jede ihm nahestehende Person nicht Begünstigte der Stiftung werden können.









