Bewertung HBL Freizügigkeitsstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für HBL Freizügigkeitsstiftung in Lenzburg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über HBL Freizügigkeitsstiftung
1. Die Stiftung bezweckt die Erhaltung der Vorsorge im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) für Personen, deren Vorsorgeverhältnis zu einer Vorsorgeeinrichtung aufgelöst wurde. 2. Zu diesem Zweck führt und verwaltet die Stiftung ausschliesslich individuelle Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitsdepots (Wertschriftenlösungen) zugunsten der anspruchsberechtigten Personen und deren gesetzlicher oder vertraglicher Anspruchsberechtigten. 3. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Überschüsse werden im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen ausschliesslich zugunsten der Freizügigkeitszwecke verwendet. 4. Die Stiftung stellt die gesetzeskonforme Verwaltung, Verzinsung und Auszahlung der Freizügigkeitsguthaben sicher und richtet die Freizügigkeitsleistungen insbesondere in den Fällen aus, die im FZG vorgesehen sind (insbesondere Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung, Barauszahlungstatbestände, Überweisungen an andere Freizügigkeitseinrichtungen sowie Leistungen bei Erreichen des Vorsorgealters). 5. Aus dem Stiftungsvermögen und dessen Erträgen dürfen keine Leistungen mit lohnähnlichem Charakter oder andere Leistungen erbracht werden, zu denen die jetzigen oder ehemaligen Arbeitgeber der versicherten Personen verpflichtet sind.









