Bewertung HBL 3a Vorsorgestiftung
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für HBL 3a Vorsorgestiftung in Lenzburg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über HBL 3a Vorsorgestiftung
1. Die Stiftung bezweckt die Durchführung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) gemäss Art. 82 BVG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). 2. Zu diesem Zweck führt und verwaltet die Stiftung Vorsorgevermögen in der Säule 3a zugunsten der Vorsorgenehmerinnen und Vorsorgenehmer sowie deren gesetzlicher oder reglementarischer Hinterbliebenen bei Alter, Tod und Invalidität. Sie kann insbesondere Vorsorgekonten und Vorsorgedepots (Wertschriftenlösungen) der Säule 3a führen und verwalten. 3. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Überschüsse werden im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen ausschliesslich zugunsten der Vorsorgezwecke verwendet. 4. Die konkrete Ausgestaltung des Zwecks, der Vorsorgeleistungen, der Begünstigtenordnung sowie der zulässigen Vorbezugs- und Verpfändungstatbestände richtet sich nach dem Stiftungsreglement und dem Organisations- und Geschäftsreglement (OGR). 5. Aus dem Stiftungsvermögen und dessen Erträgen dürfen keine Leistungen mit lohnähnlichem Charakter oder andere Leistungen erbracht werden, zu denen die jetzigen oder ehemaligen Arbeitgeber der versicherten Personen verpflichtet sind.









