Bewertung Stiftung Pfyffer-Feer
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Pfyffer-Feer in Buttisholz wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Pfyffer-Feer
Die Stiftung bezweckt, das unter eidgenössischem und kantonalem Denkmalschutz stehende Schlossensemble in Buttisholz auf Grundstück Nr. 351, Grundbuch Buttisholz, den unter kantonalem Schutz stehenden Soppensee mit dem dazu gehörenden Bootshaus auf Grundstück Nr. 712, Grundbuch Buttisholz, sowie die Sammlung von Gemälden samt vorhandenen Skizzen und Dokumentationen des Landschaftsmalers (u.a. für Königin Viktoria von England) und 6. Fideikommissars Niklaus Pfyffer (1836 - 1908) dereinst als eingesetzte Erbin des Stifters bzw. als Erbin seiner allenfalls überlebenden Ehefrau zu übernehmen und die Schlossanlage, den Soppensee und die Gemäldesammlung im Interesse der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung der Erinnerung an das Fideikommiss Pfyffer-Feer zu unterhalten und für die Nachwelt zu bewahren. Diese Vermögenswerte des ehemaligen Fideikommissgutes sollen auch für kulturelle, kulturhistorische und wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen. Bis zur Übernahme der Schlossliegenschaft, des Soppensees und der Gemäldesammlung wird die Stiftung den Stifter bei seiner Vermögenssorge beraten und sich um den Wissenstransfer vom Stifter zur Stiftung einsetzen. Die Stiftung kann sich Teile des ehemaligen Fideikommissgutes, namentlich Fischereirechte und andere Rechte, welche seit alters her zum Fideikommiss gehört haben, schon zu Lebzeiten des Stifters schenken lassen.









