Bewertung Pflegeheim St. Martin
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Pflegeheim St. Martin in Tafers wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Pflegeheim St. Martin
Der Zweck des Verbandes: a) Der Verband gewährleistet im Gebiet der Mitgliedgemeinden, unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, eine zeitgemässe und angemessene soziale und medizinische Altersfürsorge. b) Den Betrieb, Unterhalt und die Erhaltung der baulichen Funktionsfähigkeit des Alters- und Pflegeheims zur Beherbergung von Betagten, die wegen ihres Gesundheitszustandes der Pflege und steter Betreuung bedürfen. Er fördert gemäss der kantonalen Gesetzgebung die Tätigkeit der übrigen medizinischen und sozialmedizinischen Organisation im Verbandsgebiet im Sinne eines Gesundheitsnetzes. Er kann Gemeinden, die nicht Mitglied sind, sowie weiteren Gemeindeverbänden Dienste im Sinne von Artikel 112 Abs. 2 GG anbieten. In das Pflegeheim können auch Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der Mitgliedgemeinden haben. Einwohner aus den Mitgliedgemeinden haben Vorrang. Der Verband kann Liegenschaften besitzen und unterhalten, die nicht dem Verbandszweck dienen.









