Bewertung Verein der Paritätischen Berufskommission für die Bodenbelagsbranche (PBK)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein der Paritätischen Berufskommission für die Bodenbelagsbranche (PBK) in Olten wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein der Paritätischen Berufskommission für die Bodenbelagsbranche (PBK)
Im Sinne von Art. 6 GAV Boden bezweckt der Verein die Zusammenarbeit der Vertragsparteien hinsichtlich Durchführung und Vollzug des GAV Boden, so insbesondere Überwachung der Einhaltung des GAV Boden, Erlass aller für den Vollzug notwendigen Massnahmen, Durchführung und Durchsetzung von Kontrollen, Geltendmachung, Einforderung, Verwaltung und Verwendung von Kontrollkosten, Vollzugskostenbeiträgen und Konventionalstrafen, Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen bezüglich der Bestimmungen des GAV Boden im Bereich des Bundesgesetzes über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG), Kontrolltätigkeiten im Bereich des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA), soweit sie der Paritätischen Berufskommission übertragen wurden, Durchsetzung der ihr obliegenden Aufgaben auf dem Rechtsweg (namentlich Klagen und Betreibungen) in eigenem Namen, Auslegung dieses Gesamtarbeitsvertrags sowie Schlichtung von Kollektivstreitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieses Gesamtarbeitsvertrags.









