Bewertung Global Precious Metals (Zürich) AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Global Precious Metals (Zürich) AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Global Precious Metals (Zürich) AG
Die Gesellschaft bezweckt den nationalen und internationalen Handel von und mit Edelmetallen in allen Formen und in aller Art, namentlich im Bereich von physischen Barren und Münzen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang an Unternehmen, Institute und Private. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben und Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen und ihre Entwicklung oder diejenige von Gruppengesellschaften zu fördern. Sie kann Finanzierungen auf eigene Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen solange diese nicht nach schweizerischen oder ausländischen Gesetzen ihre Unterstellung unter die Bankengesetzgebung zur Folge hat.









