Bewertung MINDBRIDGE (Unternehmensbewertung)


Bewerten Sie hier die Leistungen von MINDBRIDGE in Luzern. Jede Firmenbewertung hilft anderen Konsumenten.

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Hiermit versichere ich, dass diese Unternehmensbewertung auf meiner persönlichen Erfahrung basiert. Das Verfassen von Bewertungen, welche nicht der Wahrheit entsprechen, ist nicht zulässig. Des Weiteren stehe ich nicht im Arbeitsverhältnis mit dem bewerteten Unternehmen. Ich akzeptiere die AGB.






Die Konsumentenbewertung für MINDBRIDGE in Luzern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.


Über MINDBRIDGE

Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke und ist nicht gewinnorientiert. Er bezweckt, Patient:innen mit psychischen Erkrankungen den Zugang zu innovativen, wissenschaftlich belegten Behandlungsmethoden - insbesondere zu psychotherapeutischen Ansätzen, die durch den Einsatz von Psychedelika und repetitiver transkranieller Magnetstimulation (rTMS) unterstützt werden - zu ermöglichen. Dieser Zugang wird gefördert durch a) die finanzielle Unterstützung von Patient:innen ohne ausreichende finanzielle Mittel, b) die Förderung der Kenntnisse in der Fachwelt sowie c) die Stärkung der Bekanntheit und Akzeptanz dieser Methoden in der Gesellschaft. Der Verein kann alle rechtlich zulässigen Massnahmen ergreifen, die der Erfüllung seines Zwecks dienen, insbesondere: a) Therapien ganz oder teilweise finanzieren für Patient:innen, bei denen konventionelle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, ohne dass eine ausreichende Linderung erzielt wurde, und die nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. b) Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben (z. B. Erstellung multimedialer Inhalte, Organisation von Veranstaltungen und Diskussionen); c) Forschungs- und Pilotprojekte initiieren, fördern und begleiten; d) Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme für Fachpersonen entwickeln, durchführen und unterstützen; e) Kooperationen mit nationalen und internationalen Institutionen, Fachpersonen und Partnerorganisationen eingehen; f) Aktivitäten und Projekte zur Mittelbeschaffung durchführen (z. B. Benefizveranstaltungen, Spendenkampagnen, Aufbau und Pflege eines Spendernetzwerks); g) politische Arbeit leisten, insbesondere durch die Teilnahme an gesundheitspolitischen Diskussionen, Stellungnahmen und den Dialog mit Behörden und Entscheidungsträgern. Zur Erfüllung seines Zwecks kann der Verein auch entgeltliche Angebote wie Kurse, Veranstaltungen oder Dienstleistungen durchführen, sofern die erzielten Mittel ausschliesslich dem Vereinszweck dienen. Der Verein achtet konsequent darauf, dass jede Förderung im vollen Einklang mit den bestehenden Gesetzen erfolgt. Gefördert werden ausschliesslich gesetzlich zugelassene Behandlungsmethoden. Therapien werden nur unterstützt, wenn sie unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere unter Einholung der vorgeschriebenen ärztlichen und behördlichen Bewilligungen durchgeführt werden.

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Der Online­verlag HELP Media AG publi­ziert seit 1996 Kon­su­menten­infor­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

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