Bewertung Stiftung Turnen Schweiz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Turnen Schweiz in Aarau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Turnen Schweiz
Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung sowie nachhaltige Förderung und Stärkung des Turnsports in der Schweiz. Sie leistet einen Beitrag zur Verankerung des Turnsports in der Gesellschaft und orientiert sich dabei an der jeweils gültigen Strategie des Schweizerzischen Turnverbandes (STV). Die Stiftung unterstützt die Tätigkeit des STV durch finanzielle Leistungen. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbszwecke und erstrebt keinen Gewinn. Sie ist gemeinnützig und bezweckt die Verfolgung öffentlicher Zwecke. Die Stiftung anerkennt die Regeln der schweizerischen Demokratie und ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral. Die Stiftung richtet ihr Handeln nach ethischen und gesellschaftlichen Prinzipien aus. Die Stiftung kann insb. mit anderen Organisationen kooperieren und/oder diese unterstützen. Sie kann andere juristische Personen errichten und betreiben oder mit ihnen fusionieren, wenn es der Zweck erlaubt. Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zwecks und in Übereinstimmung mit Art. 84 Abs. 2 ZGB gebundene Fonds einrichten. Diese Fonds dienen speziellen Projekten oder Zwecken innerhalb des übergeordneten Stiftungszwecks und werden gemäss Richtlinien des Fondsreglements der Stiftung verwaltet.









