Bewertung Optik Wallimann GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Optik Wallimann GmbH in Münchenbuchsee wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Optik Wallimann GmbH
Zweck der Gesellschaft ist die Anfertigung und der Verkauf von Brillen und Sehhilfen nach ärztlicher Verordnung oder nach eigener Refraktionsbestimmung sowie das Anpassen und der Verkauf von Kontaktlinsen und die Durchführung des Sehtests für Führerscheinbewerber. Die Gesellschaft kann gesundheitsbezogene Untersuchungen im Bereich der optometrischen Vorsorge durchführen, wie Netzhautscreenings, Augendruckmessungen und weitere nicht invasive Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beurteilung der Seh- und Augenfunktion. Sie betreibt zusätzlich den Verkauf von Sonnenbrillen, optischen Instrumenten, Kontaktlinsenpflegemitteln und weiterem Brillenzubehör. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, belasten oder veräussern. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.









