Bewertung Stiftung Ukraine
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Ukraine in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Ukraine
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung des zivilgesellschaftlichen Fortschritts in der Ukraine, insbesondere der Widerstandsfähigkeit, des Wiederaufbaus und der demokratischen Entwicklung. Die Stiftung bezweckt zudem die medizinische Versorgung und Rehabilitation von Kriegsversehrten, Kriegsveteranen und anderen Kriegsopfern in der Ukraine. Die Stiftung kann zur Verfolgung dieser Zwecke Projekte selber durchführen oder andere Organisationen unterstützen, insbesondere in der Ukraine ansässige NGOs und Wohltätigkeitsorganisationen. Unterstützungsleistungen erfolgen ausschliesslich gegenüber gemeinnützigen bzw. steuerbefreiten Institutionen und bedürftigen Personen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke. Eine nachträgliche Zweckänderung gemäss Art. 86a ZGB bleibt ausdrücklich vorbehalten.