Bewertung Stiftung RBS Historic
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung RBS Historic in Ittigen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung RBS Historic
Die Stiftung bezweckt die Erhaltung des historischen Erbes des Regionalverkehrs Bern-Solothurn (RBS) und seiner Vorgängerbahnen und dessen Vermittlung an das Publikum. Dazu kann die Stiftung z.B. historische Fahrzeuge betreiben, Gegenstände sammeln, ein Archiv anlegen, Ausstellungen und Führungen durchführen, Publikationen veröffentlichen. Die von den Stiftern in die Stiftung eingebrachten und weitere geschenkte historische Fahrzeuge sollen so unterhalten und restauriert werden, dass sie der Öffentlichkeit präsentiert werden können und wenn möglich fahrtüchtig sind. Die historische Substanz soll dabei möglichst erhalten werden. Die Stiftung kann alle Geschäfte vornehmen, die zur Zweckerreichung geeignet sind. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Nebentätigkeiten erbringt sie ausschliesslich zur Erreichung des Hauptzwecks. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Die Stifter behalten sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung sowie deren Organisation abzuändern.