Bewertung Henry F. Bohli-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Henry F. Bohli-Stiftung in Zollikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Henry F. Bohli-Stiftung
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung bezweckt: a) die Förderung der (akademischen) Ausbildung von Schülern, Schülerinnen, Studenten und Studentinnen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Beteiligung an den Kosten für In- und Auslandstudien, Praktika und Projekte. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die Betreffenden den Nachweis erbringen, dass weder sie selbst noch ihre Familie die erforderlichen Mittel hierfür aufbringen können, bzw. dass die Aufbringung der erforderlichen Mittel die finanziellen Möglichkeiten der gesuchstellenden Person oder deren Familie übersteigt; b) die Gewährung finanzieller Beiträge an steuerbefreite bzw. gemeinnützige Universitäten und schulische Einrichtungen. Die Stiftung ist frei bei der Art der Zweckerreichung. Sie kann jedes Rechtsgeschäft tätigen, das dem Zweck direkt oder indirekt dient. Sie kann insbesondere auch Unterstützungsbeiträge und Preise ausrichten; c) Die Stiftung kann Liegenschaften und Boden erwerben, besitzen, mieten, vermieten, pachten, verpachten, veräussern sowie im Baurecht übernehmen oder abgeben. Die Stiftung kann Darlehen aufnehmen und gewähren.