Bewertung Jörg G. Bucherer-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Jörg G. Bucherer-Stiftung in Luzern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Jörg G. Bucherer-Stiftung
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, betreuender und vorführender Tätigkeiten auf den Gebieten der Musik (bspw. Lucerne Festival); der bildenden Kunst; und der Literatur. Die Mittel sollen hauptsächlich für Projekte in der Schweiz eingesetzt werden. Die ausnahmsweise Unterstützung ausländischer Projekte ist zulässig, wenn daran Schweizer beteiligt sind oder ein anderer klarer Bezug zur Schweiz besteht. Der zweite Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung von Projekten auf den Gebieten der Verbesserung des Angebots von Alters- und Pflegeheimplätzen im Kanton Luzern; der Fürsorge für behinderte Kinder in der Schweiz; des Qualitätstourismus in der Schweiz; der wissenschaftlichen Forschung und Lehre (inkl. Stipendienvergabe) in der Schweiz im Bereich Naturwissenschaften und Technik, insbesondere auch die Förderung innovativer Technologien. Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die Medizin, Psychologie, Psychiatrie und verwandte Hilfswissenschaften sind von der Förderung und Unterstützung ausgeschlossen.