Bewertung Gärngschee (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Gärngschee in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gärngschee
Der Verein bezweckt die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration von bedürftigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Der Verein kann Einzelpersonen und Familien durch finanzielle Zuwendungen oder andere Massnahmen unterstützen. Der Verein kann zudem Projekte unterstützen, die dem Vereinszweck entsprechen. Die Unterstützung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Der Verein kann im Rahmen des Vereinszwecks Grundstücke und Immobilien erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern, Gewerbe betreiben und alle Rechtsgeschäfte vornehmen, namentlich Verträge abschliessen, die mit dem Vereinszweck zusammenhängen oder diesen direkt oder indirekt zu fördern geeignet sind. Der Verein ist politisch und religiös neutral. Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Der Verein strebt die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Steuerbefreiung von Zuwendungen an den Verein an.