Bewertung packlock AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für packlock AG in Hünenberg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über packlock AG
Die Gesellschaft bezweckt: Forschung und Entwicklung im Bereich innovativer Produkte und Technologien; Akquisition, Entwicklung und Vermarktung neuer Produktionsverfahren; Erwerb, Verwaltung und Handel mit Produktions- und Vertriebsrechten; Herstellung und Vertrieb von Produkten aus den genannten Tätigkeitsbereichen. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft zu folgenden Aktivitäten berechtigt: Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland; Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland; Erwerb, Belastung, Veräusserung und Verwaltung von Grundeigentum im In- und Ausland; Durchführung von Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung; Übernahme von Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet sind.