Bewertung Wirtschaftskammer Schweiz-Asien
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Wirtschaftskammer Schweiz-Asien in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Wirtschaftskammer Schweiz-Asien
Die Kammer bezweckt in erster Linie die Förderung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den Ländern des asiatischen Raumes nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit. Zur Erfüllung dieses Zweckes unterhält die Kammer Kontakte mit schweizerischen und asiatischen Behörden, wirtschaftlichen Verbänden, Unternehmungen und Unternehmern verschiedener Branchen. Sie kann als Vermittlungsstelle bei auftretenden Schwierigkeiten funktionieren. Sie erteilt Auskünfte über alle Gebiete der schweizerisch-asiatischen Wirtschaftsbeziehungen und kann Gutachten handels- und wirtschaftspolitischer Art erstatten. Sie kann ein regelmässig erscheinendes Bulletin und andere Veröffentlichungen herausgeben. Für Nichtmitglieder kann die Kammer eine Tätigkeit ablehnen. Soweit sie ihre Dienste Nichtmitgliedern anbietet, erfolgt dies gegen Berechnung von Gebühren, deren Sätze in einer vom Vorstand genehmigten Gebührenordnung oder bei Bedarf im Einzelfall festgelegt sind. Die Kammer tätigt keine Handelsgeschäfte und befasst sich nicht mit Politik.