Bewertung HappyOwner AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für HappyOwner AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über HappyOwner AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Finanzierung, die Entwicklung, das Halten und den Verkauf von Immobilien und Immobilien-Projekten aller Art in der Schweiz. Die Transaktionen erfolgen auf eigene oder fremde Rechnung oder unter Teilpartizipation der Gesellschaft. In Verbindung mit den Immobilientransaktionen kann sie planerische und beratende Dienstleistungen für die Beteiligten erbringen. Die Gesellschaft kann bei der genannten Geschäftstätigkeit mittels Eigen- oder Fremdkapitals die jeweilige Finanzierung für eigene oder fremde Rechnung bereitstellen oder organisieren sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen. Der Aktionärskreis der Gesellschaft ist beschränkt auf qualifizierte Anleger gemäss dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) sowie auf Aktionäre, bei denen keine Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vorliegt. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.