Bewertung Session Technology Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Session Technology Stiftung in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Session Technology Stiftung
Der Zweck der Stiftung, einer gemeinnützigen Organisation, ist die Förderung digitaler Innovationen und Rechte durch: die Weiterentwicklung von Technologie, die Förderung von Richtlinien und Bildung, das Eintreten für rechtserhaltende Technologie, das Eintreten für Gruppen, deren digitale Rechte gefährdet sein könnten, Forschung, Finanzierung, Unterstützung, operativer und Iogistischer Aktivitäten, Gemeinschafts- und Öffentlichkeitsarbeit und andere Tätigkeiten zugunsten des Zwecks (einschliesslich, ohne Einschränkung, durch Darlehen, Zuschüsse, Spenden, Geschenke oder anderer Unterstützungsarten oder Vereinbarungen). Die Einzelheiten der Zweckverfolgung durch die Stiftung werden in einem Reglement festgelegt. Zu diesem Zweck kann die Stiftung: a) Förderbeiträge entgegennehmen und ausrichten und sich an Unternehmen und anderen Institutionen im In- und Ausland beteiligen; b) Distributed-Ledger-basierte digitale Tokens und andere Mittel schaffen (minten), entgegennehmen, aufbewahren und veräussern; c) Ermöglichen und Unterstützung der Entwicklung sicherer, dezentraler und neu entstehender Technologien, die digitale Rechte schützen, aufrechterhalten oder fördern; d) Entwicklung, Unterstützung, Deployment, Erweiterung und Veröffentlichung von Standards und Softwarecode; e) Entwicklung, Unterstützung und Ausweitung von gemeinschaftsgesteuerten Governance-Systemen zur Einbeziehung von Ökosystemteilnehmern in ökosystembezogene Angelegenheiten, sei es auf der Ebene des Protokolls, der Parameter oder der Stiftungs Governance; f) das umgebende Ökosystem der von der Stiftung unterstützten Software-Codes zu fördern, zu verwalten und zu orchestrieren; g) Organisation von Bildungs- und anderen Veranstaltungen sowie Förderung des Bewusstseins für die unterstützten Software-Codes; h) Zusammenarbeit oder Partnerschaften mit öffentlichen oder privaten Institutionen, Einrichtungen, Einzelpersonen und Organisationen; i) Immaterialgüterrechte und Lizenzrechte aller Art entgegennehmen, erwerben, halten oder vergeben; j) alle Geschäfte tätigen und fördern und/oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen und Dinge vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgabe auch anderen Organisationen übertragen, solche Organisationen schaffen und/oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann einen Erwerbszweck haben und im Rahmen der Finanzierung für die Zweckverfolgung und der Entwicklung des Ökosystems Gewinne erzielen. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Mögliche Begünstigte mit Bezug zum Zweck und den Grundsätzen der Stiftung haben gegenüber der Stiftung keine Rechte oder Ansprüche.