Bewertung Kreter Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Kreter Stiftung in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Kreter Stiftung
Die Stiftung unterstützt die Integration von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, fördert Menschen in Aus- oder Weiterbildung, Menschen aus sozial-wirtschaftlich schwachem Umfeld und Projekte im Rahmen von Migration. Die Stiftung bezweckt weiter die weltweite Förderung und Unterstützung von jungen Unternehmen, die sich neuen, effizienteren oder nachhaltigeren Technologien und allgemein der Förderung der Wissenschaften widmen. Die Stiftung kann mit anderen Rechtsgemeinschaften mit ähnlicher Zwecksetzung zusammenarbeiten und zur Erhaltung des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte starten. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Stifter behält sich eine Zweck- oder Organisationsänderung nach Art. 86a ZGB vor. Die Stiftung ist gemäss ihrer Zweckbestimmung in der ganzen Schweiz und international tätig. Die Stiftung kann zur Verwirklichung ihres Zwecks das Stiftungsvermögen anlegen und verwalten, wie insbesondere Liegenschaften erwerben und veräussern oder Geldanlagen tätigen. Sie ist berechtigt, die Liegenschaften zur Umsetzung und zum Vollzug des Stiftungszwecks anderen Gesellschaften oder Körperschaften zur Verfügung zu stellen.