Bewertung PLATZHALTER Studio für Städtebau GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für PLATZHALTER Studio für Städtebau GmbH in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über PLATZHALTER Studio für Städtebau GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die inhaltliche Erarbeitung, Planung, Leitung, Ausführung, Beratung und Begutachtung aller Arten von Konzepten, Dienstleistungen und Werken in den Bereichen Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Freiraumplanung, Städtebau, Areal, Siedlungs- und Raumentwicklung, Architektur und Design im In- und Ausland. Der Gesellschaftszweck umschliesst insbesondere gestalterische Leistungen, Leitbilder und Studien in den oben genannten Disziplinen, Projektplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung und gestalterische Leitung, sowie sämtliche damit zusammenhängende Zwecke. Die Gesellschaft kann als Generalunternehmerin auftreten sowie sich an anderen Gesellschaften des In- und Auslandes beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, vermieten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Räume und Infrastruktur vermieten oder untervermieten. Die Gesellschaft kann ferner Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche direkt oder indirekt geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder damit im Zusammenhang stehen.