Bewertung Mobiluxe KLG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Mobiluxe KLG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Mobiluxe KLG
Der Zweck der Gesellschaft liegt im Handel mit Waren aller Art, insbesondere in der Schweiz. Die Gesellschaft ist befugt, Patente, Urheberrechte, Marken und andere Immaterialgüterrechte sowie Lizenzen jeglicher Art zu erwerben, zu halten, zu veräussern und zu erteilen. Des Weiteren kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Möglichkeit, Grundstücke zu erwerben, zu halten und zu veräussern, ist ebenfalls inbegriffen. Darüber hinaus ist es der Gesellschaft gestattet, entgeltlich oder unentgeltlich Darlehen oder andere Finanzierungen an ihre direkten oder indirekten Mutter- oder Tochtergesellschaften zu gewähren. Sie kann ebenso Sicherheiten aller Art für die Verbindlichkeiten solcher Gesellschaften bereitstellen, einschliesslich Pfandrechte an Vermögenswerten der Gesellschaft oder fiduziarische Übereignungen von Vermögenswerten der Gesellschaft, oder durch Bereitstellung von Garantien jeglicher Art. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle Geschäfte einzugehen und Verträge abzuschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Verbindung stehen.