Bewertung Verein Tollwut-Quarantäne Schweiz
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein Tollwut-Quarantäne Schweiz in Müllheim wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Tollwut-Quarantäne Schweiz
Der Verein ersellt und führt eine Quarantäne-Einrichtung in der Schweiz, damit Tiere, die die Einfuhrbestimmungen der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren (EDAV-Ht) nicht erfüllen und solche, bei denen ein Tollwutansteckungsverdacht im Sinne der Tierseuchenverordnung (Art. 6 Buchstabe q TSV) vorliegt, eine bedarfsgerechte Quarantäne durchlaufen können. Das Tierwohl, eine adequate Sozialisierung sowie Lernen und Erziehung stehen dabei im Vordergrund. Der Verein arbeitet eng mit den kantonalen und schweizerischen Behörden zusammen. Der Verein sorgt für eine optimale medizinische Betreuung durch Fachpersonen und arbeitet gemäss einem Konzept. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Der Verein wird beim Kanton als nicht steuerpflichtige Organisation registriert und daher sind freiwillige Zuwendungen steuerbefreit.









