Bewertung FRICK Werke AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für FRICK Werke AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über FRICK Werke AG
Die Gesellschaft bezweckt, in der Schweiz und im Ausland, in den Bereichen Holzbau, Elementbau und Modulbau, die Entwicklung, Planung, Produktion, Realisierung, Handel und Vermittlung von Bauten und ihren Bestandteilen. Die Gesellschaft kann Immobilien und Grundstücke erwerben, halten, belasten und veräussern; sie kann Grundstücke überbauen, vermieten bzw. im Baurecht oder Stockwerkeigentum abgeben. Die Gesellschaft bezweckt weiter die direkte oder indirekte Beteiligung an Unternehmen aller Art, in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann Unternehmungen aller Art in der Schweiz und im Ausland gründen sowie sich an bestehenden Unternehmungen mehr- oder minderheitlich beteiligen und diese finanzieren. Die Gesellschaft kann für die Tochtergesellschaften und Beteiligungen sowie für Dritte Garantien und Bürgschaften eingehen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen und Rechtshandlungen vornehmen, die bestimmt oder geeignet sind, das Unternehmen zu entwickeln, den Gesellschaftszweck zu fördern oder diesen zu erleichtern. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Gesellschaft auch Fremdmittel aufnehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.