Bewertung HSCK AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für HSCK AG in Kreuzlingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über HSCK AG
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung, Vertretung und Unterstützung des Handball Sportclubs Kreuzlingen (HSC Kreuzlingen) und dessen verbundene Organisationen, insbesondere in den Bereichen Infrastrukturbereitstellung, Finanzierung, Sponsoring, Marketing, Werbung, Merchandising, Public Relations, Leistungs- und Rechtevermarktung, Eventmanagement und Administration. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke, Immaterialgüter- und sonstige Rechte erwerben, halten, verwalten, verwerten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Tochtergesellschaften oder Dritten vorzunehmen, sowie Tochtergesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren.