Bewertung Home of Beach AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Home of Beach AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Home of Beach AG
1. Die Gesellschaft bezweckt die Sport- und Bewegungsförderung und in diesem Zusammenhang insbesondere den Bau, die Verwaltung, die Vermietung und den Betrieb der Beachsportanlage Weyermannshaus («Home of Beach») mit einem nationalen Beachvolleyball-Leistungszentrum. 2. Sie kann unter Vorbehalt von Ziffer 3. hiernach alle Tätigkeiten ausüben und Rechtsgeschäfte tätigen, die der Gesellschaftszweck mit sich bringt, namentlich Sport-Anlässe aller Art organisieren, Grundstücke, Rechte an Grundstücken und Selbständige Dauernde Rechte erwerben, halten, gewähren und veräussern, sich an Gesellschaften beteiligen, oder auf andere Weise mit Dritten zusammenarbeiten. 3. Die Gesellschaft wird nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt, ist jedoch im Sinne von Art. 60ff ZGB nicht gewinnstrebig. Die erwirtschafteten Mittel werden insbesondere für die Weiterentwicklung der Beachsportanlage Weyermannshaus sowie zusätzliche Angebote für die Jugend- und Nachwuchsförderung im Beachsport, primär solche von Swiss Volley, verwendet.