Bewertung Guido Brogle-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Guido Brogle-Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Guido Brogle-Stiftung
2.1 Die Stiftung bezweckt primär die Unterstützung von bedürftigen Personen und steuerbefreiten wohltätigen Institutionen in Wittnau AG. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden durch die Ausrichtung von Beiträgen an steuerbefreite Einrichtungen für ältere Bewohner der Gemeinde Wittnau AG, wie Alterswohnungen, Alters- und Pflegeheime etc.; sowie an kirchliche, kulturelle, gemeinnützige, sportliche Institutionen - welche steuerbefreit sind - in der Gemeinde Wittnau AG zur Förderung der einheimischen Dorfkultur. Direkthilfen an bedürftige Personen in Wittnau AG können ebenfalls erfolgen. Es sollen aber keine Leistungen für Zwecke erfolgen, die ansonsten vom staatlichen Sozialwesen oder von der Gemeinde übernommen werden müssten. 2.2 Sekundär können - mit Mitteln die für die Erreichung des vorgenannten Stiftungszwecks gemäss Art. 2.1 nicht benötigt werden - gemeinnützige und steuerbefreite Institutionen in der Schweiz unterstützt werden, welche sich um Menschen mit Behinderung oder in schwierigen Situationen kümmern oder Ferien für behinderte Kinder ermöglichen, insbesondere die Vereine Procap Schweiz und Arche Zürich.