Bewertung Nuavo Holdings AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Nuavo Holdings AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Nuavo Holdings AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann als Nebenzweck in der Schweiz oder im Ausland folgende Tätigkeiten ausüben: 1. Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, 2. sich an anderen Unternehmungen beteiligen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, solche Unternehmungen erwerben oder errichten, 3. allgemein alle Verwaltungs-, Finanz-, Handels- und Gewerbetätigkeiten ausüben, die ihrer Entwicklung förderlich sind und direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, 4. alle diese Geschäfte für sich selbst oder für Rechnung Dritter als Vertreter oder Beauftragter zu tätigen oder durch Dritte tätigen zu lassen und 5. den Aktionären, verbundenen Unternehmen oder Dritten Darlehen gewähren oder Bürgschaften für sie übernehmen.