Bewertung Ensono Technologies GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ensono Technologies GmbH in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ensono Technologies GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die weltweite Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Managed Services, einschliesslich in Bezug auf Mainframes, private und öffentliche Cloud-Plattformen sowie damit verbundene Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann auch jede andere Verwaltungstätigkeit ausüben. Sie kann alle finanziellen, kommerziellen und anderen Transaktionen, welche mit dem Hauptzweck in Zusammenhang stehen, durchführen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an zweckverwandten Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, verwalten und veräussern, mit Ausnahme von Geschäften, die nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 unzulässig sind. Die Gesellschaft kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen ihrer direkten und indirekten Gesellschafter berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Gesellschaftern sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.









