Bewertung Ursula Joshi Stiftung
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ursula Joshi Stiftung in Freienbach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ursula Joshi Stiftung
Die Stiftung bezweckt: Unterstützung und Förderung von Institutionen, Personen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise wohltätige, humanitäre, erzieherische, bildende, soziale, wissenschaftliche, kulturelle oder künstlerische Zwecke verfolgen. Die Stiftung kann in diesen Bereichen auch direkte Unterstützungsleistungen an natürliche Personen ausrichten oder eigene Projekte durchführen; Unterstützung und Förderung gemeinnütziger Bestrebungen irgendwelcher Art, namentlich auf dem Gebiet der öffentlichen Wohlfahrt (wie beispielsweise Kultur- und Denkmalpflege; Aus- und Weiterbildungsprojekte; Fürsorge für unterstützungsbedürftige und -würdige Jugendliche, Betagte und Invalide; Errichtung von Spitälern und Heimen sowie sonstige Projekte im Gesundheitswesen; wissenschaftliche Lehre und Forschung; Entwicklungshilfe; Erhaltung der natürlichen Umwelt). Die Stiftung ist gemäss ihrer Zweckbestimmung international tätig. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen - unabhängig von ihrer Rechtsform - zusammenarbeiten, wenn dies dem Stiftungszweck dienlich erscheint. Den in diesem Artikel angeführten Destinatären/Begünstigten steht kein Rechtsanspruch am Stiftungsvermögen zu. Zuwendungen im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt ausschliesslich der Stiftungsrat. Dieser kann in einem Reglement nähere Vorschriften über die Ausführung des Stiftungszweckes umschreiben. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.