Bewertung Katharina und Herbert Worch Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Katharina und Herbert Worch Stiftung in Hergiswil (NW) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Katharina und Herbert Worch Stiftung
Die Stiftung bezweckt die gemeinnützige und humanitäre finanzielle Unterstützung der nachfolgend abschliessend aufgezählten Begünstigten: Förderung von jungen Musikschülerinnen und Musikschülern, welche in den Kantonen Nidwalden, Obwalden oder Uri wohnhaft sind und deren Musiklehrerinnen und Musiklehrer Talente zur Förderung empfehlen oder wo musikalische Bildung der Persönlichkeitsentwicklung dienen würde, wo aber finanzielle Probleme eine adäquate Förderung hemmen. Musikschulleitungen, Musiklehrerinnen und Musiklehrer stellen die Anträge nach gemeinsamer Absprache für ihre Schülerinnen und Schüler an die Stiftung. Förderung von musikalischen Projekten mit Kindern und Jugendlichen. Unterstützung von Familien mit Kind oder Kindern in finanzieller Notlage, insbesondere von Einelternfamilien, die in den Kantonen Nidwalden, Obwalden oder Uri wohnhaft sind. Das Sozialamt stellt nach Prüfung der Situation den Unterstützungsantrag an die Stiftung. Die Stiftung unterstützt nur konkrete und schriftlich begründete Projekte.