Bewertung TAAG AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für TAAG AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über TAAG AG
Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an und die Finanzierung von Unternehmen aller Art, insbesondere an solchen, welche die Ausführung von Architekturarbeiten, Bauleitungen, Planungen, Generalplanungen, Expertisen sowie Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Bauens und der Gestaltung erbringen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern, pachten und mieten sowie verpachten und vermieten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die mit ihrem Hauptzweck verwandt sind, sofern der Charakter einer Holdinggesellschaft gewahrt bleibt. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen oder ohne Entgelt gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft, oder mittels Garantien jedwelcher Art. Die Gesellschaft wahrt dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen der gesamten Gruppe, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.