Bewertung Atupri Gesundheitsversicherung AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Atupri Gesundheitsversicherung AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Atupri Gesundheitsversicherung AG
Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung der sozialen Krankenversicherung als vom Bund anerkannte Krankenkasse sowie die Förderung der Gesundheit. Die Gesellschaft kann im Rahmen der bundesrechtlichen Bestimmungen Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung und weitere im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) vorgesehene Versicherungsarten anbieten und vermitteln, mit anderen Versicherern zusammenarbeiten, sich an Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens oder an anderen Versicherungen beteiligen oder solche gründen, generell alle Aktivitäten ausüben, die der Erreichung der Zwecks direkt oder indirekt dienlich sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die soeben genannten Rechtsgeschäfte dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie im Rahmen der Aufsichtsgesetzgebung (insbesondere nach Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG und Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, KVAV) zulässig sind.









