Bewertung Fondation Casafair
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fondation Casafair in Wettingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fondation Casafair
Die Stiftung bezweckt, schweizweit Liegenschaften in Bezug auf einen ökologischen Unterhalt, gesundes Wohnen, den haushälterischen Umgang mit Boden sowie faires Vermieten nachhaltig zu bewirtschaften. Sie will Liegenschaften langfristig dem gewinnorientierten Markt entziehen und einen Beitrag zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum leisten. Zur Erfüllung ihres Zweckes erwirbt, hält und in begründeten Ausnahmefällen veräussert die Stiftung Liegenschaften und allenfalls Baurechte als Baurechtsnehmerin oder als Baurechtsgeberin. Sie kann sich zudem an juristischen Personen, welche einen analogen Zweck verfolgen, beteiligen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist nicht gewinnorientiert. Das Kapital der Stiftung ist ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Der Stifter behält sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung abzuändern.