Bewertung Gertrud und Leo Högg Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Gertrud und Leo Högg Stiftung in Wattwil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gertrud und Leo Högg Stiftung
Die Stiftung bezweckt die finanzielle Unterstützung von Menschen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, Menschen in schwierigen Lebenslagen sowie generell von sozial schwächeren Menschen; diese Tätigkeit ist auf das Gebiet der Schweiz beschränkt. Zudem bezweckt die Stiftung den Erhalt und die Erneuerung von ländlichen und dörflichen Strukturen sowie von sakralen Bauten in der Schweiz. Ferner unterstützt die Stiftung national oder international tätige Hilfswerke, welche sich für die schulische oder berufliche Aus- und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen engagieren. Die Stiftung kann Vergabungen an betroffene Menschen oder an steuerbefreite Institutionen, namentlich Stiftungen, ausrichten, welche einen gleichen oder einen gleichartigen Zweck verfolgen. Die Stiftung kann Grundstücke besitzen, erwerben und veräussern. Sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.