Bewertung Stiftung für die Neuen Kreativen Ökonomien
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Sterne-Bewertung:
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für Stiftung für die Neuen Kreativen Ökonomien in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung für die Neuen Kreativen Ökonomien
Die Stiftung bezweckt primär (i) die Förderung des LUKSO Ökosystems, und (ii) die Entwicklung und Unterhaltung der LUKSO Blockchain Technologie (insbesondere des LUKSO Protokolls bzw. der LUKSO Blockchain) und verwandter Technologien und sekundär die Unterstützung der Entwicklung von Technologien für die Kommunikations- und Kreativ-Ökonomien. Zu diesem Zweck kann die Stiftung unter anderem geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Open-Source und proprietäre Software, Tools und andere Ressourcen, unterstützen und finanzieren; weitere Aktivitäten, die für die Entwicklung des LUKSO Ökosystems nützlich sind unterstützen und finanzieren; andere Projekte finanzieren, in andere Unternehmen oder Stiftungen investieren; in der Öffentlichkeit das LUKSO Protokoll anpreisen und dieses schulen (insbesondere Schulungen, Hackathons, Konferenzen und dergleichen durchführen und unterstützen); Schulungsmaterialien wie beispielsweise technische Beschriebe erstellen und zur Verfügung stellen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, umtauschen, verwenden und aufbewahren; mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des LUKSO Ökosystems in Kontakt treten; erhaltene Beiträge verwalten, verteilen und ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Outsourcing-Partner beauftragen; Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die LUKSO Protokolle und verwandte Technologien unterstützen und bekannt machen; Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces; Unterstiftungen schaffen; das LUKSO Protokoll bei Unternehmen, Entwicklern, Usern und anderen Partnern vermarkten und Marketingkampagnen (z.B. Airdrops, Grants, etc.) durchführen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum LUKSO Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und das LUKSO Ökosystem während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das LUKSO Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter, mit den von ihr gegründeten Tochtergesellschaften erfüllen oder die Erfüllung an Outsourcing-Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Umsätze und Gewinne machen, sofern und soweit diese für die Zweckerreichung notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.