Bewertung Xylem Switzerland 4 GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Xylem Switzerland 4 GmbH in Schaffhausen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Xylem Switzerland 4 GmbH
Der Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen, insbesondere im Bereich von fluidtechnischen Lösungen für industrielle, gewerbliche und kommunale Kunden, einschliesslich der Herstellung, der Produktion, der Montage, der Veredelung, der Verarbeitung, des Erwerbs, der Umwandlung, des Verkaufs, des Vertriebs, des Im- und Exports von Ausrüstungen, Instrumenten, Produkten, Teilen und Komponenten, die zur Erbringung dieser Lösungen im Bereich der Fluidtechnik und verwandter Branchen erforderlich sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Davon ausgenommen sind in jedem Fall Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft kann ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Gesellschaftern sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.