Bewertung Swiss Alps Real Estate II AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Swiss Alps Real Estate II AG in Steinhausen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Swiss Alps Real Estate II AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, das Veräussern, das Vermitteln, das Projektieren und Entwickeln sowie die Erschliessung von Bauland; das Ausführen und Überbauen, das Vermitteln, das Verwalten und Bewirtschaften (inkl. Facilitymanagement), das Vermieten und Verpachten, Investitionen & Finanzierung von Liegenschaften und Grundstücken jeder Art im In- und Ausland auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die Beratung in Baufragen. Die Gesellschaft ist berechtigt Patente, Lizenzen und Herstellungsverfahren zu erwerben, verwalten und verwerten, Treuhandfunktionen und Vermögensverwaltung auszuüben. Die Gesellschaft ist befugt Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen sowie die Planung von Finanzierungsgeschäften soweit diese nicht gesetzlichen Kreditinstituten vorbehalten sind, deren Übernahmen und Durchführungen, zu tätigen. Sie kann Darlehen und Kredite von Banken und Dritten aufnehmen, sowie Finanzierungsvermittlungen aller Art für eigene oder fremde Rechnung tätigen sowie Darlehen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweignieder!assungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.