Bewertung Fondation H.R. Giger
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fondation H.R. Giger in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fondation H.R. Giger
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck vorwiegend im Kanton Zürich. Sie bezweckt: 2.1 die Bewahrung, die Verwaltung und den Schutz des Stiftungsvermögens sowie dauernde öffentliche Ausstellung des Lebenswerks von H.R. Giger in seiner Gesamtheit, auch im Museum H.R. Giger im Chateau St. Germain, Gruyères FR. In diesem Zusammenhang unterstützt die Stiftung den Erhalt der Gebäude des Chateau St. Germain in Gruyères FR. 2.2 die Förderung der Phantastischen Kunst im Allgemeinen, die Organisation von Ausstellungen, Seminaren, Kursen, Konzerten und anderen, einschlägigen Anlässen in Zürich, aber auch schweiz- und weltweit. 2.3 Soweit in der Stiftungsurkunde nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist die Stiftung berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Massnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Stiftungszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Verwaltung beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte jeder Art im In- und Ausland. Als langfristiges Projekt gilt die Einbringung des Chateau St. Germain in die Stiftung gemäss dem Wunsch H.R. Gigers. 2.4 Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. 2.5 Der Stiftungsrat entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes.