Bewertung Zylon GmbH (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Zylon GmbH in Dübendorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Zylon GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Produktentwicklung, Produkteinführung und Einhaltung regulatorischer Standards für die Medizinaltechnik und die Medizin- und Sporttechnologie, und dies in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Unternehmungen erwerben oder errichten, im Zusammenhang mit dem Hauptzweck und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum bewilligungsfreien Liegenschaftserwerb in der Schweiz Grundeigentum erwerben oder verkaufen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern, oder welche die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens betreffen. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen oder anderen Finanzierungen, sowie für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jeglicher Art, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse von Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist oder von direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.









