Bewertung Belorma Genossenschaft Zentralschweiz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Belorma Genossenschaft Zentralschweiz in Root wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Belorma Genossenschaft Zentralschweiz
Die Genossenschafter profitieren in gemeinsamer Selbsthilfe vom Fortbestand des Bestattungsbetriebs Belorma und sichern sich entsprechende künftige Leistungen für sich und Angehörige. Diese kommen insbesondere in den Genuss von vergünstigten Bestattungsdienstleitungen und haben Vorrang vor anderen Kunden. Die Genossenschaft bezweckt die nachhaltige Finanzierung und Sicherung des Bestattungsbetriebs Belorma und der damit verbundenen, speziellen Leistungen Im Zusammenhang mit Todesfällen für Mitarbeitende und künftige Kundinnen und Kunden. Die Genossenschaft kann sich darüber hinaus an anderen Unternehmen beteiligen und auch sonst alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Für die Ausführung des Zwecks kann die Genossenschaft mit den zuständigen Behörden oder anderen Organisationen, die sie bei ihren Zielen unterstützt, zusammenarbeiten. Die Genossenschaft kann auch andere Aktivitäten ausüben, die mit dem Zweck der Genossenschaft zu tun haben, oder diesen direkt oder indirekt unterstützen.