Bewertung BA Sport AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für BA Sport AG in Horw wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über BA Sport AG
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich sportliche Aktivitäten, insbesondere den Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Bildrechten an Sportlern, Profis und Nicht-Profis sowie der damit verbundenen digitalen Rechte aller Art. Sie bezweckt weiter das Marketing, Merchandising und die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Sports sowie Verwaltung, Verhandlung und/oder Übertragung der wirtschaftlichen und finanziellen Rechte, die sich aus den erhaltenen Aufträgen ergeben. Die Tätigkeit erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der FIFA- und SFL-Reglemente. Die Gesellschaft kann auch alle Immobilien-, Handels- und Finanzgeschäfte tätigen, die das Verwaltungsorgan zur Erreichung des Gesellschaftszwecks für nützlich und notwendig erachtet, sie kann sich direkt oder indirekt an anderen Gesellschaften oder an Industrie-, Handels-, Finanzunternehmen und -dienstleistungen in der Schweiz oder im Ausland beteiligen und im Rahmen der geltenden Vorschriften Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland eröffnen.