Bewertung Kapuzinerinnenkloster Maria Hilf auf dem Gubel
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Kapuzinerinnenkloster Maria Hilf auf dem Gubel in Menzingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Kapuzinerinnenkloster Maria Hilf auf dem Gubel
Der Verein "Kapuzinerinnenkloster Maria Hilf auf dem Gubel" hat den Zweck, a) für die Schwestern im bestehenden Frauenkloster Gubel bis zu deren Lebensende zu sorgen, so dass sie das gemeinsame klösterlich-religiöse Leben nach den Vorschriften des römisch-katholischen Kirchenrechts und nach der Regel des regulierten Dritten Ordens des heiligen Franziskus pflegen können, b) Pflege und Unterhalt der Gebäude und der ganzen Liegenschaft auf dem Gubel, c) Unterhalt der Kirche und Ermöglichung des Gottesdienst- und Kirchenbesuchs, d) Vermietung oder zur Verfügungstellung eines Teils des Klosters, bevorzugterweise an eine katholische Gemeinschaft, welche dereinst die Nachfolge der Kapuzinerinnen antreten kann. e) Der Verein kann auch karitativ tätig sein. Der Verein kann zu diesem Zweck Vermögenswerte aller Art erwerben, verwalten und veräussern; insbesondere kann er Liegenschaften und Rechte an Liegenschaften erwerben, unterhalten, verwalten und veräussern. Die Mittel des Vereins sind ausschliesslich zum genannten Zweck zu verwenden.